Auszüge aus unserer Satzung:

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein setzt sich ein für Asylbewerber, für Geduldete, für Asylberechtigte und für
Menschen, die als Flüchtlinge anerkannt sind.

2. Der Verein setzt sich für die unter § 2 Absatz 1 genannten Personen ein, indem er sie
bei der Bewältigung ihres Alltags und bei der Erlangung deutscher Sprachkenntnisse
unterstützt. Ziel ist auch, die Öffentlichkeit auf die oft schwierige Situation der Personen
aufmerksamer zu machen und sie bei der Überwindung sozialer und kultureller Benach-
teiligungen zu unterstützen.

3. Der Verein ist überparteilich.

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
§§ 51 ff des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist
selbstlos tätig, eigenwirtschaftliche Zwecke werden nicht angestrebt. Mittel des Vereins
dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten kei-
ne Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die
dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen be-
günstigt werden.

5. Ehrenamtliche Tätigkeiten zur Durchführung des Vereinszweckes und hierdurch ent-
standene Aufwendungen können - auch pauschal - vergütet werden.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des
Vereins bejahen und unterstützen. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vor-
stand mit Zweidrittelmehrheit.

2. Die Mitgliedschaft geht verloren durch Tod, durch förmlichen Ausschluss, der nur
durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann, durch Austritt. Der Austritt
ist dem/der Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Er wirkt zum Ende des Monats, in dem
der Austritt erklärt wurde.

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